1. Vertragsschluss
Der Käufer ist an das umseitige Vertragsangebot (Bestellung) 3 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Zugang der von der Verkäuferin gegengezeichneten Bestellung zustande.
2. Änderungsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand (Möbel etc.) wird nach Muster verkauft. Ein Anspruch auf Lieferung des Ausstellungsstücks besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Zumutbare Änderungen gegenüber dem Verkaufsmuster akzeptiert der Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Verkäuferin.
3. Lieferung und Montage
Eine etwaig vereinbarte Montage setzt voraus, dass diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beim Käufer ohne besondere Erschwernisse ohne weiteres möglich ist. Auf besondere Erschwernisse muss der Käufer hinweisen und den der Verkäuferin insoweit entstehenden Mehraufwand zu einem angemessenen Stundensatz vergüten. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters ohne Gefahr für Fahrzeug und Personal möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser. Vereinbarte Liefertermine sind keine Fixtermine. Kann die Verkäuferin einen Liefertermin aus von ihr zu vertretenen Gründen nicht einhalten, muss ihr der Käufer erfolglos eine Nachlieferungsfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Entsteht dem Käufer durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, Schadensersatz in Höhe von maximal 10 % des Bestellpreises geltend zu machen, sofern der Schaden nachgewiesen wird.
4. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug bei Barzahlung. Der Kaufpreis ist spätestens innerhalb von 7 Tagen bei Anlieferung zu zahlen. Bei Teillieferungen ist der Kaufpreis für die tatsächlich gelieferten Teile zur Zahlung fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Einrichtungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten (Kosten, Zinsen, Hauptforderung) aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin. Verfügungen über den Kaufgegenstand sind dem Käufer ausdrücklich untersagt, solange der Kaufpreis nicht vollständig entrichtet ist.
6. Annahmeverzug
Verweigert der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der bestellten Gegenstände oder erklärt er bereits vorher, dass er sie nicht annehmen wird, so kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten der Einlagerung bei einer Spedition zu tragen, mindestens jedoch 1 % der Kaufsumme pro Monat. Weiter ist die Verkäuferin berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des Bestellpreises zu verlangen (Nichtannahmepauschale). Der Käufer ist aber sowohl hinsichtlich der Einlagerungskosten als auch der Nichtannahmepauschale berechtigt nachzuweisen, dass der Verkäuferin ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als in Höhe der Pauschale entstanden ist. Soweit die Verkäuferin einen höheren Schaden erlitten hat, kann sie diesen bei entsprechendem Nachweis beanspruchen.
7. Gewährleistung
Die gesetzliche Mängelhaftung der Verkäuferin ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Mängelansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Verkäuferin haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Ansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen seit Lieferung schriftlich gerügt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8. Haftung
Die Haftung der Verkäuferin, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht: a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen; b) bei Personenschäden; c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstehen, die die Verkäuferin garantiert hat; d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
9. Sonstiges
Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und – im Verkehr mit Kaufleuten – Gerichtsstand ist Stuttgart.
Vivre Belle GmbH / Schulstr. 5 / 70173 Stuttgart / Deutschland Stand: Januar 2020